Sachverständiger Krankenversicherung Wechselrecht GKV

Sachverständiger Gutachter Krankenversicherung

Samberger Sachverständiger Private Krankenversicherung

Keine Wechselmöglichkeit von der Privaten Krankenversicherung PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung GKV

Schadenszenario:

Bei Abschluss der Privaten Krankenversicherung wurde der Versicherungsnehmerin durch den Versicherungsmakler zugesagt, dass es eine Rückwechselmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung GKV kurz vor Eintritt in das Rentenalter gibt.

Die Versicherungsnehmerin gibt an, dass ausschließlich diese Rückwechselmöglichkeit der Grund war, zeitlich befristet, in die Private Krankenversicherung wechseln zu wollen.

Nachdem die Versicherungsnehmerin feststellen musste, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung GKV nicht mehr möglich war, weil dies gesetzlich so auch nicht vorgesehen ist, verklagte die Versicherungsnehmerin ihren damaligen Versicherungsmakler wegen einer Fehlberatung.

Schadenersatz aufgrund Fehlberatung von mehreren 10.000,- Euro

Sie machte in dieser Klage einen Schadenersatz von mehreren 10.000,- Euro geltend.

Mit dem geltend gemachten Schaden sollte die Beitragsdifferenz im Rentenalter, zwischen der nach Einschätzung der Klägerin teureren Privaten Krankenversicherung PKV und der vermeintlich günstigeren gesetzlichen Krankenversicherung GKV, ausgeglichen werden.

Aufgaben des Sachverständigen für das Versicherungswesen

Begutachtung der Beitragsunterschiede zwischen der PKV und der GKV im Rentenalter der Klägerin:

Professionelle gutachterliche Feststellung der Schadenhöhe gemäß eines Beweisbeschlusses des Gerichtes. Gemäß des Beweisbeschlusses sollte festgestellt werden, ob der Klägerin ein Schaden dadurch entstanden ist, dass ihr die Möglichkeit verwehrt wurde im Rentenalter in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV versichert zu sein.

Weitere Aufgabe des Sachverständigen ist die Feststellung, welche Kosten der Klägerin in der Privaten Krankenversicherung PKV entstehen werden und die Kostendifferenz zu ermitteln, die entsteht bei einem fiktiven Versicherungsschutz über den gleichen Zeitraum in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Weitere gutachterliche Feststellungen:

  • Bewertung des unterschiedlichen Versicherungsschutzes in der GKV und PKV und deren Berücksichtigung bei Ermittlung der Schadenhöhe im Gutachten
  • Bewertung der unterschiedlichen Beitragshöhen im Rentenalter zwischen GKV und PKV und deren Berücksichtigung bei Ermittlung der Schadenhöhe im Gutachten

Bei Kostenvergleichen zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, sind entsprechend den unterschiedlichen Faktenlagen, unzählige Szenarien möglich.
Kein Fall, welcher von mir begutachtet wird, ist mit einem vorherigen Fall vergleichbar. Bereits wenige unterschiedliche Fakten, führen zu gänzlich unterschiedlichen Endergebnissen.

Samberger Sachverständiger Krankenversicherung Hamburg

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