Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Die Pflege von Angehörigen ist eine seelisch und körperlich sehr anspruchsvolle und anstrengende Aufgabe. Pflegepersonen arbeiten oft am Limit ihrer Kräfte, da ist es nur verständlich, dass sie auch mal eine Auszeit benötigen. Sei es um Erschöpfungszustände abzubauen, oder einfach um die körperlichen Akkus mal wieder komplett aufzuladen.

Gleiches gilt für Auszeiten bei Urlaub, Krankheit oder beruflichen Gründen.

Da die zu pflegenden Angehörigen aber permanenten Pflegebedarf haben, muss eine geeignete Ersatzpflegekraft für die Auszeit gefunden werden.

Leistungen der Verhinderungspflege

Wird die zu pflegende Person bereits seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt und befindet sich in einem der Pflegegrade von 2 bis 5, dann leistet die Pflegepflichtversicherung in Sachen Verhinderungspflege für 4 Wochen bis zu 1.612,- Euro im Kalenderjahr.

Da eine Kombination mit den Leistungen für die Kurzzeitpflege möglich ist, kann die Leistung für die Verhinderungspflege, bei nicht Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege, um 50 Prozent aufgestockt werden. Dies entspricht eine Erhöhung um maximal weitere 806,- Euro bzw. eine Leistung der Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr.

Pflegegeld bei Verhinderungspflege

Werden die Leistungen in Sachen Verhinderungspflege bezogen, dann halbiert sich der Anspruch auf das bisher bezogene Pflegegeld für diesen Zeitraum.

Themen Pflegeversicherung

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