Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, welche lediglich als Basisschutz dient, ist die private Pflegeversicherung die wichtigste Säule, um die finanziellen Kosten im Pflegefall abzusichern.

Generell gilt: Alles was die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell nicht abdeckt, muss der Pflegebedürftige, oder deren Angehörige, aus eigener Tasche zahlen. Um die Lücke zwischen Leistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Kosten zu decken, muss der Pflegebedürftige sein Einkommen und sein Vermögen einsetzen und aufbrauchen. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, zahlt das Sozialamt.

Elternunterhalt in der Pflegeversicherung

Das Sozialamt zahlt den Aufwand, wenn die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen (oberhalb des Schonvermögens) nicht ausreichen, nutzt allerdings jede Gelegenheit sich das Geld wiederzuholen. Wenn beispielsweise Kinder vorhanden sind, zwingt das Sozialamt gesetzlich die Kinder, in Form des Elternunterhaltes, die entstandenen Kosten zu tragen. Sind mehrere Kinder vorhanden erfolgt die Beteiligung am Elternunterhalt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Kinder. Bereits die gesetzlich vorgeschriebene völlige Offenlegung der finanziellen Möglichkeiten jedes Kindes ist ein unangenehmes Prozedere. Elternunterhalt und die lästige Offenbarung der finanzielle Mittel der Angehörigen sind vermeidbar, die Lösung – rechtzeitige Vorsorge über eine ausreichende private Pflegeversicherung, welche die Pflegekosten bei Bedürftigkeit absichert.

Private Pflegezusatzversicherungen

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegekostenversicherung

Pflegetagegeldversicherung :

Die Pflegetagegeldversicherung leistet bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegegrad den im Vertrag vereinbarten Tagessatz. Je nach Ausgestaltung der privaten Pflegeversicherung können unterschiedliche Tagessätze für die häusliche Pflege und der stationären Pflege in einem Pflegeheim vereinbart werden.

Pflegerentenversicherung :

Die Pflegerentenversicherung leistet bei Pflegebedürftigkeit, je nach Pflegegrad, die im Vertrag vereinbarte monatliche Pflegerente. Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine Form der Pflegeversicherung bei der Kapital angespart wird, um im Pflegefall die entsprechende Leistung zu erbringen. Bei dieser Form der Absicherung sind auch Einmalzahlungen ohne laufende Beitragszahlungen möglich.

Pflegekostenversicherung :

Die Pflegekostenversicherung übernimmt den zuvor vertraglich vereinbarten Prozentsatz, um die Basisabsicherung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung finanziell aufzustocken. Eine Leistung erfolgt, sobald Kosten bei Pflegebedürftigkeit entstehen, pflegende Angehörige können vereinbarte Tagessätze erhalten.

Pflegebahr – staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung

Beim sogenannten Pflegebahr handelt es sich um eine vom Staat durch Zuschüsse geförderte Form der privaten Pflegeversicherung. Gegenüber den obigen privaten Pflegeversicherungen (Pflegetagegeldversicherung und Pflegerentenversicherung) gibt es keine Gesundheitsprüfungen beim Pflegebahr und für die Versicherer gilt ein Annahmezwang des Antrages. Dies gibt Menschen mit Vorerkrankungen die Möglichkeit eine private Pflegeversicherung zu erhalten. Der Pflegebahr kann auch in Kombination zu den obigen privaten Pflegeversicherungen beantragt werden.

Historie der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung (Pflegepflichtversicherung) und sichert das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ab. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 per Gesetz beschlossen und ist seitdem im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Im gleichen Sozialgesetzbuch sind auch die Bestimmungen für die private Pflegepflichtversicherung verfasst.

Versicherungspflichtig per Gesetz sind alle Personen in Deutschland die Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind. Da in Deutschland die Krankenversicherungspflicht besteht sind also alle verpflichtet eine Pflegeversicherung zu haben.

Private Pflegeversicherung – wichtiger Schutz

Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur als Basisschutz gelten kann, ist es finanziell sinnvoll eine Absicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung zu tätigen. Insbesondere wenn man sein Vermögen absichern möchte, oder bei der Art und Qualität der Pflege selbstbestimmt ein Wörtchen mitreden möchte.

Wir helfen gerne den optimalen privaten Pflegeversicherungsschutz für Sie zu finden.

Themen – Private Pflegeversicherung

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