Sachverständiger und Gutachter im Bereich Betriebsunterbrechung / Betriebsunterbrechungsversicherung
Ich erstelle Gutachten im Fachbereich der Betriebsunterbrechung.
Die Auftragserteilung kann durch das Gericht erfolgen, um Beweisbeschlüsse als Sachverständiger für das Versicherungswesen zu begutachten.
Auch werden Gutachten als Sachverständiger im Bereich der Betriebsunterbrechung für Privatpersonen und Unternehmen erstellt, um beispielsweise Gewinn- und Umsatzeinbußen aufgrund von Schäden korrekt zu ermitteln. Diese sind dann auch im Sachverständigenverfahren mit dem Versicherer verwendbar.
Die Gutachten werden basierend auf Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen sowie Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sowie diversen anderen Dokumenten erstellt.
Betriebsunterbrechung in Unternehmen
Wirtschaftliche Unternehmen können durch Schäden betroffen werden, welche die Betriebsgebäude, die Betriebseinrichtung z.B. Maschinen oder die produzierten Waren und Vorräte beschädigen oder zerstören.
Folge: Das Unternehmen kann durch den Schaden seinen Betrieb nur eingeschränkt oder nicht mehr fortsetzen. Wenn das passiert sprechen wir von einer Betriebsunterbrechung.
Das Unternehmen wird einen Einnahmeausfall bzw. Umsatzausfall erleiden durch diesen Schaden. Der daraus resultierende Gewinnrückgang kann das Unternehmen, je nach wirtschaftlicher Lage, sogar existenziell gefährden. Hat ein Unternehmen einen Kapitalverlust infolge von entgangenen Gewinnen hinzunehmen, bei gleichzeitig weiterlaufenden Kosten und zusätzlichen Kosten, die durch den Wiederaufbau entstehen, kann dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Durch die schadenbedingte Unterbrechung der Betriebsprozesse sind weitere Ausfall- bzw. Folgeschäden denkbar. Kann nicht produziert werden, obwohl die Waren oder die Dienstleistung bereits dem Kunden zugesagt sind, drohen Vertragsstrafen. Folgeschäden können auch zu Verlusten von Marktanteilen durch die Betriebsunterbrechung sein.
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