Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG

Chancen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG in der betrieblichen Altersversorgung

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Betriebsrenten sich zur wichtigsten Säule der privaten Altersvorsorge entwickelt haben. Durch einen verbindlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung seitens des Arbeitgebers, wird nun per Gesetz dieser wichtige Baustein der Altersversorgung noch attraktiver gemacht.

Durch das neue Gesetz sind Arbeitgeber verpflichtet sich bei jeder neuen betrieblichen Altersversorgung, ab dem 01.01.2019, mit einem Zuschuss von 15% zu beteiligen. Für bereits bestehende Verträge gilt diese Regelung ab dem 01.01.2022. Spätestens zu diesem Zeitpunkt kommen alle Personen, welche eine Altersversorgung über den Arbeitgeber haben, in den Genuss der 15 prozentigen Arbeitgeberbeteiligung.

Für Arbeitgeber die sich an der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter bisher nicht beteiligen, also Versorgungsverträge die als reine Gehaltsumwandlung voll durch den Arbeitnehmer gespeist werden, sind nun künftig 15% finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber fällig.

Die Versorgungsordnung, welche jeder betrieblichen Altersversorgung zugrunde liegt legt fest, in welcher Form der gesetzlich verbindliche Zuschuss den Arbeitnehmern  künftig zufließen soll.

Wir helfen gerne bei der Neuordnung der Versorgungsordnung, oder bei der Ersteinrichtung dieser.

Eine Idee für die Neuordnung einer Versorgungsordnung für Arbeitgeber, welche sich bisher noch nicht an den Beiträgen beteiligt haben, könnte die Aufnahme eines Berufsunfähigkeitsbausteins sein. Dieser wird in die bereits vorhandene Altersversorgung der Mitarbeiter einfach integriert. Mit der Umsetzung dieser Idee kommen die Arbeitnehmer zu einer wichtigen Absicherung in Sachen Berufsunfähigkeit und dies zu Konditionen über den Arbeitgeber, welche sie bei Einzelverträgen so nicht bekommen würden.

Auch prüfen wir, ob ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren, durch beispielsweise Dienstobliegenheitserklärungen mit keinen oder wenigen Gesundheitsfragen möglich sind. So kommen auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen an diesen wichtigen Versicherungsschutz.

Fragen sie uns, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um Gesetzeskonform das Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG in ihrer Firma umzusetzen.

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