Sachverständiger Krankenversicherung Tarifwechsel PKV

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Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung PKV

Schadenszenario:

Es wurde ein Tarifwechsel PKV vorgenommen, ohne zuvor einen professionellen Tarifvergleich zwischen Alt-Tarif und Neu-Tarif durchzuführen, und diesen mit dem Versicherungsnehmer hinreichend zu besprechen.

Dieses Szenario passiert hunderte Mal am Tag in Deutschland.

Von wem geht der Tarifwechsel PKV aus:

Häufig wird dieser Tarifwechsel von ‚Tarifoptimierern‘ angeboten und durchgeführt, welche an der Einsparung zwischen altem Tarif und neuem Tarif verdienen.
Diese Dienstleister haben als erstes mal ihren eigenen Verdienst im Blick und nicht die qualitative Umstellung eines Kunden-Tarifes unter Einsatz von professioneller Vergleichssoftware.
Deshalb kommt es bei der überwiegenden Anzahl von Tarifumstellungen zu irreparablen Schäden für den Versicherten, denn der Wechsel zurück in den Alt-Tarif funktioniert nicht mehr.

Schadenersatz durch Tarifwechsel PKV aufgrund Fehlberatung von mehreren 10.000,- Euro können die Folge sein.

Zahlreich wird der Tarifwechsel vom zuständigen Vermittler vorgeschlagen und anschliessend durchgeführt. Die Vermittler verdienen insbesondere bei einem Wechsel des Versicherers an den Neuabschlüssen.

Auch hier steht häufig der eigene Verdienst des Vermittlers im Fordergrund und nicht die qualitativ hochwertige Beratung zu einer privaten Krankenversicherung und deren Wechsel.

Schadenersatzforderungen aufgrund Fehlberatung beim Tarifwechsel PKV von mehreren 10.000,- Euro können auch hier die Folge sein.

Teilweise werden die Tarife vom Kunden auch selbst durchgeführt, ohne zu erahnen, welche Probleme sie damit sich selbst zufügen.

Aufgaben des Sachverständigen

Die Aufgaben des Sachverständigen sind bei diesen Fällen die Feststellung, welcher Schaden dem Kunden durch den Tarifwechsel bei seiner Privaten Krankenversicherung PKV entstehen sind. Mit professionellen Tarifvergleichen wird festgestellt, welche Leistungmerkmale im Alt-Tarif vorhanden waren und im Neu-Tarif durch den Wechsel weggefallen sind.

    Weitere gutachterliche Feststellungen:

  • Bewertung des Schadens durch den Tarifwechsel unter Berücksichtigung der zukünftigen Lebenswahrscheinlichkeit des Kunden
  • Bewertung der unterschiedlichen Beitragshöhen durch Kostensteigerungen in den gewechselten Tarifen und der Ermittlung der Schadenhöhe hieraus
  • Bewertung ob durch den Tarifwechsel im Alt-Tarif vorhandene Rechte verlorengegangen sind (siehe hierzu auch Verlust des Zugangs zum Standardtarif) und der Ermittlung der Schadenhöhe hieraus

Bei einem Tarifwechsel von Alt-Tarif in den Neu-Tarif in der privaten Krankenversicherung, gibt es immer unterschiedliche Faktenlagen, und eine unüberschaubare Anzahl von unzähligen Szenarien.
Also gleicht kein Fall, welcher von mir begutachtet wurde, einem anderen Fall. Bereits wenige unterschiedliche Fakten, führen zu gänzlich unterschiedlichen Endergebnissen.

Samberger Sachverständiger Krankenversicherung Hamburg

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